Wer prüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt?
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder Angehörige einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Kassen lassen dann durch Ärzte oder Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes prüfen, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK sind verpflichtet, bei der Begutachtung bundesweit einheitlich nach den Kriterien der "Begutachtungs-Richtlinien" vorzugehen.