Häusliche Pflege bei Pflegegrad 1
Personen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten bei der häuslichen Versorgung und Pflege durch Angehörige kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei der Pflege durch den ambulanten Pflegedienst. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 steht aber der sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, den sie für Betreuuung, Entlastung nutzen können. Erfahren Sie mehr im Beitrag zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Daneben erhalten Versicherte mit Pflegegrad 1 Zuschüsse zu Wohnraumanpassung, bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse zum Hausnotruf.
Für privatversicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung, die in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung entspricht. (Text- und Informationsquelle:
www.pflege.de)