Je nach Pflegebedürftigkeit sind Sie vielleicht schon in Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft und verfügen so über unterschiedlich hohe Geldleistungen der Pflegeversicherung. Die notwendige und mit Ihnen vereinbarte Pflege rechnen wir im Rahmen Ihres Pflegegrades mit der Pflegekasse ab. Hier ein Überblick über die Pflegeleistungen:
Leistungen in der Grundpflege:
- Vollbad / Duschen
- Teilkörperwaschung
- (Hilfe beim) An- und Auskleiden
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen / Rasieren
- Mobilisation/Transfer aus dem Bett/ ins Bett
- Hautpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Reinigung der Wohnung, Hausordnung, Fenster putzen
- Einkaufen, Besorgungen
- Haustierversorgung
- Lüften, Blumen gießen
- Wäsche waschen
- Bett machen
Entlastung pflegender Angehöriger:
- Urlaubsvertretung
- Krankheitsvertretung
- Rund um die Uhr Betreung
- Verhinderungspflege
Serviceleistungen:
- Begleitung bei Arztterminen
- Besorgung von Rezepten
- Beschaffung von Medikamenten
- Individuelle Beratungen
- Vermittlung Krankengymnastik, Fußpflege