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Leistungen der Pflegekasse (SGB XI)

Der Umfang der Pflege richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, den individuellen Wünschen des Pflegebedürftigen und danach, ob auch Angehörige mit in die Pflege eingebunden sind. In einem Erstgespräch werden alle Aspekte besprochen und die Pflegeeinsätze geplant und vertraglich vereinbart.

Je nach Pflegebedürftigkeit sind Sie vielleicht schon in Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft und verfügen so über unterschiedlich hohe Geldleistungen der Pflegeversicherung. Die notwendige und mit Ihnen vereinbarte Pflege rechnen wir im Rahmen Ihres Pflegegrades mit der Pflegekasse ab. Hier ein Überblick über die Pflegeleistungen:

Leistungen in der Grundpflege:
  • Vollbad / Duschen
  • Teilkörperwaschung
  • (Hilfe beim) An- und Auskleiden
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen / Rasieren
  • Mobilisation/Transfer aus dem Bett/ ins Bett
  • Hautpflege

Hauswirtschaftliche Versorgung:
  • Reinigung der Wohnung, Hausordnung, Fenster putzen
  • Einkaufen, Besorgungen
  • Haustierversorgung
  • Lüften, Blumen gießen
  • Wäsche waschen
  • Bett machen

Entlastung pflegender Angehöriger:
  • Urlaubsvertretung
  • Krankheitsvertretung
  • Rund um die Uhr Betreung
  • Verhinderungspflege

Serviceleistungen:
  • Begleitung bei Arztterminen
  • Besorgung von Rezepten
  • Beschaffung von Medikamenten
  • Individuelle Beratungen
  • Vermittlung Krankengymnastik, Fußpflege

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CPS Pflege - ambulanter Pflegedienst
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