Häusliche Pflege bei Pflegegrad 3
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 3, die in der Häuslichkeit versorgt werden, erhalten 545 Euro Pflegegeld oder 1.298 Euro Pflegesachleistung pro Monat. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, je bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Zuschüsse zum Hausnotruf, zur Wohnraumanpassung sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Für privatversicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung, die in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung entspricht. (Text- und Informationsquelle: www.pflege.de)