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Was sind Pflegebedürftigkeits-Richtlinien?

Die Richtlinien regeln rechtsverbindlich die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und der Pflegestufen (§ 15 SGB) sowie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI). Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll. Die Richtlinien sind für die Pflegekassen (§ 46 SGB XI) sowie für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) verbindlich (§ 213 SGB V). Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien vom 07.11.1994 sind in der durch Beschluss vom 11.05.2005 geänderten Fassung seit 01.09.2006 in Kraft getreten. Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI mit Stand vom 8. Juni 2009 können Sie hier herunterladen.

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