Was passiert, wenn ich meinen Angehörigen zu Hause versorge und selbst erkranke?
Wenn Sie wegen einer Krankheit, eines Erholungsurlaubes oder aus anderen Gründen die ambulante Pflege vorübergehend nicht weiterführen können, kann die Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal vier Wochen pro Jahr übernehmen. Dies wird auch Verhinderungspflege genannt. Voraussetzung ist, dass Sie die Person für mindestens zwölf Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben.