Unsere Leistungen

Grundpflege SGB 11 (Pflegekasse)
Die Grundpflege umfasst wiederkehrende, tägliche Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung. Sie dient der Sicherung der Grundbedürfnisse und ist Teil der Leistungspflicht der Pflegekassen (SGB XI) ab Pflegegrad 2. Sie unterscheidet sich von der Behandlungspflege (medizinische Maßnahmen).
Behandlungspflege SGB 5 (Krankenkasse)
Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete, medizinische Maßnahmen (nach SGB V, § 37), die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden, um Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege, beinhaltet Tätigkeiten wie Verbandswechsel, Injektionen oder Medikamentengabe und wird von der Krankenkasse finanziert.
Hauswirtschaft
Die Hauswirtschaft in der ambulanten Pflege umfasst essenzielle unterstützende Tätigkeiten im Haushalt von Pflegebedürftigen, um deren Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dazu gehören Reinigung, Wäschepflege, Einkauf, Kochen sowie Betreuung. Diese Leistungen werden von Pflegekassen (Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen) finanziert.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
nach § 45b SGB XI stehen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1-5) in der häuslichen Pflege in Höhe von monatlich 125 Euro (bzw. 131 Euro) zur Verfügung. Sie dienen der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit durch Alltagshilfen, Betreuung oder Haushaltsnahe Dienstleistungen, nicht aber der Grundpflege.
